Aufnahmeverfahren Gymnasium Thun
Das Übertrittsverfahren
Im 7. Schuljahr erfolgt eine erste Orientierung über Entscheide im Hinblick auf einen allfälligen Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang. Schülerinnen und Schüler, welche sich für diesen anspruchsvollen Bildungsgang eignen, können ab dem 8. Schuljahr die Mittelschulvorbereitung besuchen.
Mittelschulvorbereitung (MSV)
Die Mittelschulvorbereitung umfasst eine Vertiefung des Unterrichts in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt (NMM) und dient der Vorbereitung auf den Übertritt in anspruchsvolle Bildungsgänge der Sekundarstufe II. In speziellen Sekundarklassen ist die MSV in den normalen Unterricht integriert.
Der Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang erfolgt in der Regel aus dem 8. Schuljahr. Zu Beginn des 8. Schuljahres erfolgt durch die Schule die Information über das Übertrittsverfahren. Schülerinnen und Schüler, welche die 9. Klasse in einer Sekundarklasse absolvieren, können sich im 9. Schuljahr nochmals für das Übertrittsverfahren anmelden.
Sofern die Übertrittsbedingungen erfüllt werden, absolvieren diese Schülerinnen und Schüler nochmals das 9. Schuljahr, jedoch auf dem Niveau des gymnasialen Unterrichts.
Übertritt aus einer öffentlichen Schule
Im ersten Semester des 8. bzw. 9. Schuljahres findet ein Empfehlungsverfahren statt. Anmeldeschluss ist der 1. Dezember. Bis Ende Januar beurteilt die Lehrerschaft der Sekundarschule die angemeldeten Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt (NMM). Die Beurteilung erfolgt nicht primär als Rückblick auf die erbrachten Leistungen, sondern im Sinne einer Prognose im Hinblick auf das Bestehen im gymnasialen Unterricht und berücksichtigt sowohl die Sachkompetenz wie auch das Arbeits- und Lernverhalten. Die Empfehlung berechtigt zum prüfungsfreien Übertritt. Schülerinnen und Schüler, welche nicht prüfungsfrei übertreten, können sich bis am 15. Februar zur Aufnahmeprüfung anmelden.
Die Aufnahmeprüfung findet im März an den Gymnasien statt und es werden folgende Fächer geprüft:
- Deutsch
- Französisch
- Mathematik I (Kenntnisse/Fertigkeiten)
- Mathematik II (Problemlöseverhalten)
Übertritt aus andern Schulen
Andere Schulen wie berufsvorbereitende Schuljahre oder Privatschulen können keine Empfehlungen aussprechen. Schülerinnen und Schüler aus diesen Schulen melden sich bis spätestens am 15. Februar direkt zur Prüfung an. Die Anmeldung zur Prüfung ist möglich, wenn das 17. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai vollendet wird.
Geringe Kenntnisse in der Erst- oder Zweitsprache
Für Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht in Deutsch bzw. Französisch erst seit dem 6. Schuljahr oder später besucht haben, wird das Aufnahmeverfahren angepasst. Auskunft erteilt die Volksschule oder ein Gymnasium.
Links
- Bildungs- und Kulturdirektion Aufnahmeverfahren Gymnasien
- Details zur Aufnahmeprüfung Gym1
- Förderprojekt Sport und Kunst